Bekanntmachung Nr. 12 (2020) des Handelsministeriums
Bekanntmachung Nr. 12 (2020) des Handelsministeriums, der Allgemeinen Zollverwaltung und der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung über die weitere Verbesserung der Qualitätskontrolle für exportierte Epi Um die gemeinsame Reaktion der internationalen Gemeinschaft in diesem ungewöhnlichen Moment auf die durch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie verursachte globale Gesundheitskrise besser zu unterstützen, werden die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitätskontrolle und zur Verschärfung der Ausfuhrbestimmungen für Epidemiepräventions- und -bekämpfungsgüter bekannt gegeben: I. Verstärkung der Qualitätskontrolle für exportierte nicht-chirurgische Gesichtsmasken. Ab dem 26. April 2020 müssen exportierte Gesichtsmasken für nicht-medizinische Zwecke den Qualitätsstandards Chinas oder anderer Länder entsprechen. Das Handelsministerium wird